HVB - Heimatverein benniehausen e.V.

Hier entsteht eine "lebende" Ortschronik

Dorferneuerung in Benniehausen

Die Aktivitäten der Dorferneuerung werden wir in diesem Kapitel darstellen.

10.09.2015

Neue Förderrichtlinie zur Dorferneuerung Benniehausen und Niedeck, neue Antragsfristen für private Antragsteller

Die neue ZILE-Richtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)), die u. a. auch die Förderung von Dorfentwicklungsmaßnahmen regelt, ist in Kraft getreten.  

Private Hauseigentümer können sich unverbindlich und kostenfrei über das neue Förderprogramm zur Dorfentwicklung informieren lassen. Beratungstermine können über die Gemeindeverwaltung vereinbart werden. 

Fördermöglichkeiten bestehen für bestimmte Gebäude bzw. Maßnahmen, z.B. Dach- und Fassadensanierungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters, Um- und Nachnutzungen, ländliche Dienstleistungseinrichtungen. Für aktive Landwirtschaftsbetriebe gibt es zusätzliche Antragsmöglichkeiten, u.a. zur Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens. 

Zu beachten sind ab sofort, dass jedes Jahr Antragsstichtage gelten. 

Der Förderantrag ist beim Amt für regionale Landesentwicklung (Bewilligungsbehörde) über die Gemeinde bis zum 15. Februar eines Jahres einzureichen. Abweichend davon ist für 2015 der 30. September als Stichtag festgelegt. 

Dies bedeutet, dass alle Anträge zum 30.September 2015 bzw. 15. Februar eines jeden Folgejahres vorliegen müssen, um überhaupt für eine Förderung in Betracht gezogen zu werden. Geht ein Antrag z.B. am 16. Februar 2016 ein, so kann dieser für 2016 nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Maßnahmen, die das Teilziel Kulturerbe betreffen (z.B. Anträge für denkmalgeschützte Gebäude) gem. Ziffer 11.5.1 der ZILE-Richtlinie, gelten drei andere Stichtage, die der Richtlinie zu entnehmen sind.  

 



Ein Rechtsanspruch der Antragstellerin / des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Über Anträge entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderzeiträume sind begrenzt. Weiteres können Sie über die Gemeindeverwaltung erfahren. 

Die neue ZILE- Richtlinie ist auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Die Dorferneuerung wurde bis 31.12.2017 verlängert (s.15. AK-DE 11.11.15).


04.11.2016 - Der Bürgermeister der Gemeinde Gleichen informiert

Dorferneuerung / Dorfentwicklung Benniehausen / Niedeck –  Private Fördermöglichkeiten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Die Dorferneuerung in Benniehausen / Niedeck wird auch noch im Jahr 2017 durchgeführt. Der Förderzeitraum läuft voraussichtlich noch bis zum 31.12.2017. Somit besteht wohl letztmalig die Chance, bis zum 15.02.2017 private Antragstellungen im Rahmen des Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungsprogrammes in Benniehausen / Niedeck vorzunehmen, falls keine weitere Verlängerung erfolgt.

Somit können für das kommende Jahr 2017 weiterhin private Anträge gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) des Landes Niedersachsen vom 19.8.2015 gestellt werden. Diese ZILE-Richtlinie kann im Internet eingesehen werden (Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Ziele der Dorfentwicklung sind u.a. Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen, der Nahversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen, Dorfbildpflege und Erhalt des Dorfcharakters.

Lassen Sie sich über Förderungsmöglichkeiten in einem kostenlosen Beratungsgespräch informieren. Beratungstermine können über die Gemeindeverwaltung Gleichen vereinbart werden.

Was kann u.a. gefördert werden:
Das Förderprogramm Maßnahmen zur Dorfentwicklung gemäß ZILE-Richtlinie kann u.a. Eigentümer von älteren sog. ortsbildprägenden Gebäuden bei Sanierungsmaßnahmen wie z.B. Dach- und Fassadensanierungen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters mit Förderung unterstützen. In Niedeck ist dies speziell im Einzelfall zu klären. Für aktive Landwirtschaftsbetriebe gelten weitere Fördermöglichkeiten, hier können z.B. auch an Gebäuden der Landwirtschaftsbetriebe Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden infrage kommen.

Fördermöglichkeiten können ggf. auch bei Vorhaben wie Um- und Nachnutzungen, ländliche Dienstleistungseinrichtungen in bestimmten Fällen greifen.

Informieren Sie sich auch in Zweifelsfällen, ob Ihrerseits geplante Gebäude- oder Gebäudeum-feldmaßnahmen einbezogen werden können.

Antragstellung/Stichtag:
Der Förderantrag ist beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), Geschäftsstelle Göttingen (Bewilligungsbehörde) über die Gemeindeverwaltung Gleichen bis zum 15. Februar eines Jahres einzureichen. Ihre Antragstellung beim ArL, Danziger Str. 40, 37083 Göttingen muss demnach für geplante Maßnahmen in 2017 bis zum 15.02.2017 erfolgen.

Weitere Hinweise:
•    Die Prüfung und ggf. Bewilligung des Antrages geschieht durch das ArL. Im Falle einer Förderung wird diese als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
•    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
•    Bei Besitzern von Baudenkmalen ist eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Bitte melden Sie sich für ein Beratungsgespräch bei der Gemeindeverwaltung Gleichen an. Dort hilft Ihnen Herr Griese weiter. Sie erreichen Herrn Griese unter Tel. 05592-50162; ab 01.01.2017 ist Herr Henze zuständig.

Nicht vorher anfangen! Ganz wichtig ist: Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die rechtzeitig beantragt und vom Amt für regionale Landesentwicklung mit einem sog. Zuwendungsbescheid bewilligt worden sind. Ein Zuschuss wird nicht ausgezahlt, wenn vor Erhalt / Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides Aufträge vergeben und / oder Maßnahmen begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Gemeinde Gleichen im Oktober 2016
Der Bürgermeister