HVB - Heimatverein benniehausen e.V.

Hier entsteht eine "lebende" Ortschronik

Entstehungsgeschichte der Friedhofskapelle

Wir schreiben das Jahr 1996

Zur Grundsteinlegung am 11.12.1996 soll im nachfolgenden Bericht die Entstehungsgeschichte der Friedhofskapelle in der chronologischen Abfolge dargelegt werden.

Zur Erläuterung einige Daten und Fakten:

Der Benniehäuser Friedhof ist ein kirchlicher Friedhof, das heißt, die Verwaltung erfolgt durch den Kirchenvorstand – hier dem Friedhofsbeauftragten – ehrenamtlich. Die Bewirtschaftung erfolgt über den Gebührenhaushalt kostendeckend – derzeit drei bis vier Beerdigungen im Jahr, wo bei pro Grabstelle 750 DM bei 30 Jahren Nutzungsrecht erhoben werden.

Die ausgewiesene Friedhofsfläche befindet sich im Besitz der Realgemeinde Benniehausen. Sie stellt das Gelände, zur Nutzung von Friedhofszwecken, kostenlos zu Verfügung.

Die Aufgabe einen Verstorbenen ordnungsgemäß zu bestatten, fällt grundsätzlich der kommunalen Gemeinde zu, auch hier sollte und muss eine kostendeckende Bewirtschaftung erfolgen. Die Kosten liegen in dem Fall immer etwas höher, als dies bei kirchlichen Friedhöfen zu beobachten ist, da hier nicht die ehrenamtliche Tätigkeit zum Ansatz kommt. Aus diesem Grund (bei rasant steigenden Kosten), fördert die Gemeinde noch kirchliche Friedhöfe um sich der anfallenden Kosten und Arbeit zu entledigen. Eine Kostenminderung, gerade dann, wenn Bauangelegenheiten anstehen, kann eine Großgemeinde nur abwenden, wenn sie einige wenige Zentralfriedhöfe schafft. Die Auflösung der einzelnen Dorffriedhöfe wäre die Folge. Mit dem Neubau der Kapelle auf unserem Friedhof ist somit auch eine ganz wesentliche Standortsicherung des Friedhofes gewährleistet.

Die Bezuschussung seitens der kommunalen Gemeinde mit insgesamt 125.000 DM stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt sicherlich eine Einmaligkeit da – hier sei kurz die gegenwärtig, nie da gewesene Finanzmisere, mit Kosten der Wiedervereinigung, Kindergartenplatzgarantie, Asylantenprobleme und umfangreichste Sozialleistungen zu nennen, in Verbindung mit Steuermindereinnahmen durch die höchste Arbeitslosenzahl der Geschichte (Stand Dez. 1996 3.850.000 Arbeitslose, entspricht 10,8%) - hier wird sicherlich die Einmaligkeit der Situation und des Vorhabens deutlich.

Zur Entstehung der Friedhofskapelle:

Die ersten planerischen Überlegungen zur Umgestaltung bzw. Neubau einer Friedhofskapelle gehen auf des Jahr 1978 zurück. Unter der Leitung des damaligen Pastors Herrn Dr. Stoellger und des Kirchenvorstandes wurde zunächst an eine Umgestaltung der vorhandenen „Kapelle“, die eher den Charakter einer etwas größeren Garage glich, gedacht. Die Antragstellung erfolgte 1980. Der Architekt, Herr Just aus Sattenhausen, wurde mit der Aufgabe der Erweiterung beauftragt. Sein Entwurf sah vor, dass das vorhandene Gebäude (es liegt östlich des Friedhofsgeländes in der Grenze zum Grundstück Krischker) mit einem Giebeltrakt, gedacht als Seitenflügel, in westlicher Richtung zu erweitern. Die Schwierigkeiten, die bei genauerer Betrachtung auftraten, lagen in der Hanglage des Geländes und wirken sich in zweifacher Hinsicht problematisch aus. Der Ausbau hätte in den Hang hinein erfolgen müssen, wobei ein vertretbares Höhenprofil nur dann erreicht werden konnte, wenn die vorhandene Bausubstanz aufgestockt worden wäre. Des Weiteren hatte man erkannt, dass gerade im südlichen Bereich die Fundamente der Halle unzureichend waren – sie sind im aufgefüllten Boden nicht tief genug gegründet. Fazit: Das Vorhaben wurde aufgegeben, da erstens die Finanzmittel, die 1987 mit 30.000 DM ausgewiesen wurden, bei der umfangreichen Sanierung nicht ausreichend bemessen waren, aber letztlich auch der Ausbau, der nur in Verbindung mit einer Gesamtsanierung erfolgen konnte, ein unrealistisches Preis-Leistungsverhältnis nach sich gezogen hätte. Gleichzeitig hätte man mehrere Kompromisslösungen in Kauf nehmen müssen.

Auf diesem Erkenntnisstand gründete sich dann der weitere Versuch eines Neubaus, gegenüber dem alten Gebäude (über dem Wirtschaftsweg in nördlicher Richtung) auf dem Acker der Erbengemeinschaft Dubenkropp zu erstellen. Die Auseinandersetzung mit der Erbengemeinschaft gestaltete sich jedoch trotz intensivster Bemühungen für uns sehr schwierig und führte zu keinem Kauferwerb. Ein entsprechend mögliches Enteignungsverfahren schied aus, da bis zur Klärung der Rechtslage ca. 10 Jahre hätten verstreichen können.

Hiernach ruhte das Vorhaben einige Jahre und trat im Wege der sehr umfangreichen und notwendigen Sanierungsarbeiten, die an den drei Kirchen Benniehausen, Wöllmarshausen und Gelliehausen, einschließlich Pfarrhaus durchgeführt werden mussten, in den Hintergrund.

Der weitere Verfall des Gebäudes mahnte aber schon sehr bald die Gespräche wieder in konkreter Form 1992/93 aufzunehmen. In der Zwischenzeit vollzog sich ein Pastorenwechsel. Herr Pastor Stoellger wurde von dem Kirchenvorstand nicht mehr in seinem Amt bestätigt. Für Ihn wurde Herr Pastor Jäckh im April 1992 auf dieses Amt berufen.

Lösungsvorschläge, die im Kirchenvorstand neu entwickelt wurden, sahen vor, den Neubau innerhalb des Friedhofes zu erstellen. Die Notwendigkeit eines Neubaus drückte sich auch in dem Baugutachten, das vom Amt Bau- und Kunstpflege der Landeskirche erstellt wurde, aus. Es basiert auf den Grundlage der bereits genannten Mängel und der desolaten Bausubstanz, die einen Instandsetzungsaufwand nicht rechtfertigte.

Um konkrete Vorstellungen über den Neubau entwickeln zu können, suchte der Kirchenvorstand im weiteren Umland entsprechende Friedhofskapellen auf, um sich vor Ort über Zweckmäßigkeit und bauliche Architektur Eindrücke zu verschaffen. Gemeinsam mit dem Architekten, hier berief man sich wieder auf Herrn Just, fand man sehr schnell zu der heutigen Grundkonzeption. Konzeptionell musste neben dem Hauptfaktor, der Zweckmäßigkeit, auch nachfolgende Punkte Berücksichtigung finden: So galt es auf kleinsten Raum so wenig wie möglich Friedhofsgelände zu verbauen und gleichzeitig sollte das Gebäude, dem Charakter nach, sich harmonisch in das Umfeld eines dörflichen Waldfriedhofes anpassen, ohne erdrückend zu wirken. Weiterhin wurde Wert auf einen zeitlosen Baustil gelegt, um nicht den, bei der Besichtigung in vielen Negativbeispielen „Vereinshaus-Charakter“ zu folgen. Herr Just hat sich für den Anspruch erhoben diesem Gedanken gerecht zu werden.

Änderungen in der Planung erfolgten darin, dass auf eine zweite Tür, die im östlichen Bereich mit Zufahrt vom oberen Wirtschaftsweg, verzichtet wurde. Alternativ erfolgte die Zufahrt über die Schrägauffahrten, rechts und links der Treppe. Der Durchmesser der Kapelle konnte daraufhin bei gleicher Platzkapazität um ca. 1,30 qm verringert werden. Die Kostenschätzung belief sich auf 180.000 DM, später dann auf 215.000 DM.

Der Vorentwurf wurde zunächst der Realgemeinde, die immer in das Planungsgeschehen einbezogen war, und nach positiver Stimmung so dann der Bevölkerung in einer öffentlichen Versammlung im November 1993 vorgestellt. Auch hier waren nur positive Stimmen zu verzeichnen.

Hervorzuheben ist, dass die politische Gemeinde nicht als Bauträger auftreten kann (bedingt durch die komplizierten Eigentumsverhältnisse), sondern die Finanzierung lediglich auf die Gewährung von Zuschüssen basierte. Entsprechend mussten wir als Bauträger auftreten und unsererseits einen Finanzierungsplan erstellen, der ausweist welche Mittel noch zur Finanzierung herangezogen werden können. Obwohl seit 1993 immer wieder anstrengende Verhandlungen erfolgten, erging im Dezember 1995 der ablehnende Bescheid (Beschlussfassung des Rates der Gemeinde), dass auf Grund der sehr angespannten Haushaltslage keine Mittel zur Durchführung des Vorhabens zu Verfügung gestellt würden. Im Jahr 1996 erfolgten erneut Gespräche, auf der Grundlage eines neu überarbeiteten Finanzierungsplanes, in dem der Kostenanteil der Gemeinde Gleichen nunmehr auf 125.000 DM abgesenkt wurde.

Der erstellte Finanzierungsplan sieht Gesamtkosten in Höhe von 215.000 DM vor, zu finanzieren durch:

 

1. Eigenleistung

60.000 DM

2. Eigenmittel

davon

Kirchenmittel 12.000 DM

vorhandene Spenden  3.000 DM

zu erwartende Spenden 7.000 DM

22.000 DM

3. Mittel des Ortsrates

8.000 DM

4. Zuschuss aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde

125.000 DM

Gesamt

215.000 DM


Entsprechend hoch und Umfangreich verpflichtete man sich zu der Übernahme von Eigenleistungen. In äußerst zähen Verhandlungen, gerade auf Ebene der Fachausschüsse, konnte Herr Rainer Schulze aus Benniehausen, Mitglied des Bauausschusses, mit viel Geschick und Überzeugungsarbeit die Zustimmung des Ausschusses bewirken. Der Rat der Gemeinde folgte dem Beschluss des Fachausschusses und stellte im Haushaltsjahr 1996 und 1997 jeweils 62.500 DM zur Verfügung. Mit der Auflage, die erste Rate bereits in 1996 zu verbauen. Bei nicht Inanspruchnahme der Haushaltsmittel, wäre eine erneute Zuweisung mehr als fraglich gewesen. Mit Hochdruck musste nun der gewählte Bauausschuss, mit den Mitgliedern Heinz Sauerland, Rainer Schulze, Georg Gerlach und in erweiterter Form Olaf Heidelberg und Manfred Putz, die Termine, Bautragantragstellung und ein langwieriges Baugenehmigungsverfahren vorantreiben. Parallel dazu erfolgte das Ausschreibungsverfahren an bekannte Baufirmen der Umgebung. Den Zuschlag erhielten ausschließlich Firmen aus dem Eichsfeld, bis auf die örtliche Tischlerei Werner Hitzing.

Der Baubeginn mit dem Erdaushub begann am 11.11.1996 und am 11.12.1996 konnte bereits Richtfest abgehalten werden. Der erste Bauabschnitt mit provisorischer Dacheindeckung, der in Eigenleistung erfolgte, war somit fertig gestellt und damit winterfest.

Der zweite Bauabschnitt mit nachfolgenden Innenarbeiten war für 1997 geplant und musste nach vorliegenden Finanzierungsplan im großen Umfang in Eigenleistung erfolgen. Die Bereitschaft zur Eigenleistung hatte im Dorf sehr stark abgenommen, bedingt einerseits dadurch, dass in den Vereinen ehrenamtliche Leistung erbracht wird und in den letzten Jahren durch den Neubau des Feuerwehrhauses mit Gemeinschaftsraum die Inanspruchnahme der Helfer stark strapaziert wurde. Auch entfällt hier auf kirchlicher Seite die „Verpflichtung“, wie man sie einem Vereinsmitglied hätte antragen können. Von daher kann nur über die Ansprache des Einzelnen und die persönliche Schiene, die Bereitschaft aufgebaut werden. Die Einsicht, dass es sich hierbei um eine ureigene Sache, Friedhof handelt, auf der jeder eine Ruhestätte findet, kommt hierbei leider nicht zum Tragen.

Anmerkung: Dieser Text wurde bei der Grundsteinlegung mit eingemauert.

Der Bauausschuss: Text von Georg Gerlach

(Übernahme in Chronik: 28.01.2019)

 

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