HVB - Heimatverein benniehausen e.V.

Hier entsteht eine "lebende" Ortschronik

Entstehungsgeschichte von Benniehausen

Urkunden von Benniehausen - 1201 bis 2017 – 816 Jahre

Es gibt 3 Urkunden (siehe weiter unten) in denen Benniehausen schon sehr früh erwähnt wird. Kopien davon, mit den dazu gehörigen Regesten (Zusammenfassung des rechtsrelevanten Inhalts einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Urkunde), hängen in unserem Dorfgemeinschaftsraum in Benniehausen. Die Originale liegen im Staatsarchiv Hannover und gehören dem Klostergut Bursfelde.

Die älteste Urkunde trägt das Jahr 1123 (Cal. Or.100 Bursfelde Nr. 2). Diese Urkunde ist jedoch eine Fälschung aus dem 13ten Jahrhundert und kann somit nicht als Erstnennung von Benniehausen herangezogen werden. Sie wurde aber öffentlich gemacht und ist im Mainzer Urkundenbuch, Bd.1 Nr. 501 S. 411, abgedruckt.

Darüber hinaus wird Benniehausen ein weiteres Mal mit der Jahreszahl 1283 (Cal.Or.100 Bursfelde Nr. 25) urkundlich genannt.

Erstmals wird Benniehausen im Jahr 1201 (Cal.Or.100 Bursfelde Nr. 9) genannt. Das besondere ist, dass diese Urkunde bisher nicht veröffentlicht wurde.

1201 ist also die Erstnennung Benniehausen; das „offizielle“ Gründungsjahr.

Dieses Datum ist natürlich nicht der Tag der Entstehung des Ortes, sondern nur der urkundliche Nachweis, in dem Benniehausen genannt wurde.

Es ist allerdings nicht ganz auszuschließen, dass der gefälschten Urkunde von 1123 sogar ein echtes Dokument vorausgegangen war.

Bei dieser Recherche wurde Heike Sauerland von den Herren Uwe Ohainski und Dr. Josef Dolle (Hannoversches Staatsarchiv) unterstützt; dafür herzlichen Dank.

Text: Heike Sauerland (01.2017)

Das Archivgut (Bilder) sind Eigentum des Niedersächischen Landesarchivs. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Niedersächischen Landesarchivs dürfen diesen Abbildungen nicht gespeichert, reproduziert, archiviert, dupliziert, kopiert, verändert oder auf andere Weise genutzt werden.

Quelle: NLA Hannover Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 2

Inhalt der Urkunde

HStA Hannover, Cal. Or. 100 Bursfelde Nr.2

1123 Juni 24, Erfurt

Erzbischof Adalbert I. von Mainz bestätigt dem Kloster Bursfelde die Güter in Alberode, Richerode (?), und Benniehausen, welche es von dem Magdeburger Domherren Adelog für 102 Mark gekauft hat. (Hec facta sunt anno dominice incarnations MCXXIII, indictione prima. Data Erpesfordie, VIII Kalendas lulii per manus Heinrici notarii.).

Angebliche Ausfertigung (Fälschung, um 1200) Siegel (Fälschung) des Ausstellers durchgedrückt, Rückvermerk: Confirmacio domini Adelberti  Maguntine sedis archiepiscopi super bona nostra in villis Alboldingerode, Richardingerode et Benninghusen nuncupatis (15.Jh.)

Druck: Mainzer UB 1 Nr. 509

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Quelle: NLA Hannover Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 9

Inhalt der Urkunde

HStA Hannover, Cal. Or. 100 Nr.9

1201 August 9, Fritzlar

Abt Nikolaus von Hardehausen (Hersvidehusensis) und Dekan Heinrich von Paderborn (Patherbornensis) entscheiden als Beauftragte des römischen Stuhles am Vigiltage des St.Laurentiustages in Fritzlar (Fritslaria) einen Streit zwischen dem Kloster Bursfelde (Bvrsueldense monasterium) und dem Kanoniker Gerlach von Nuburg über Güter in Alboldingerode, + Richardingerode und Benniehausen (Benninghusen) zugunsten der Abtei. Zeugen: Probst Johannes und Dekan Adelhelm in Fritzlar (Fritslariensis), Heinrich, Kantor, Markmann, Werner, Friedrich, Adelhelm, Albrecht, Magister Hermann, Kanoniker in Fritslar, Regenhardt, Pfarrer in Neustadt (nove civitatis). (Acta sunt hec ana domini MCCI, indictione IV.)

Ausfertigung, Reste von 2 auf der Rückseite eingehängten Siegel, Rückvermerk: Littera de composicione inter nos et Gerlacum canonicum super bonis in Alboldingerode, Richardingerode et Beninghusen (15. Jh.).

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Quelle: NLA Hannover Cal. Or. 100 Bursfelde Nr. 25

Inhalt der Urkunde

Cal. Or. 100 Bursfelde Nr.25

1283

Abt. Johannes, Prior und Konvent in Bursfelde und die Ritter Ernst und Hildebrand und Ernsts Sohn Hermann von Uslar (Vslaria) legen ihre Güter in Benniehausen (Beningehusen) zusammen und bestimmen, dass sie künftig ungeteilt sein sollen und jeder den gleichen Teil von ihren Einkünften erhalten soll. Zeugen: der Abt von Reinhusen, der Probst von Weende und die Ratsleute in Göttingen Heidenricus Corus,  Her(mann) Conemundi. (Datum anno domini MCCLXXXIII.)

Ausfertigung, anhängende Siegel: 1. Einschnitt, 2., 3. stark beschädigt, 4. ab Rückvermerk; Littera super bonis tantum in Bennighusen (15.Jh.)